TRAC 203 - TR Acetylenanlagen 203

Abschnitt 1 TRAC 203 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRAC gilt für Acetylenverdichter (Verdichter).

Zu den Acetylenverdichtern gehören alle Anlageteile vom Saugstutzen der ersten Verdichterstufe an bis zum Druckstutzen hinter dem Abscheider der letzten Verdichterstufe einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und des sonstigen für den Betrieb der Verdichter erforderlichen Zubehörs.

1.2 Diese TRAC gilt nicht für Acetylenverdichter, die in einem chemischen Herstellungsprozeß eingesetzt sind und daher nicht der AcetV(2) unterliegen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)