Abschnitt 16 TRD 402 - Kennzeichnung (1)
16.1 An jedem Heißwassererzeuger müssen auf einem Schild dauerhaft angegeben sein:
Name und Firmensitz des Herstellers,
zulässiger Betriebsüberdruck in Bar,
zulässige Vorlauftemperatur in °C,
zulässige Wärmeleistung in kW oder MW,
Herstellnummer und Herstelljahr (2)
16.2 Bei Heißwassererzeugern mit Bauartzulassung müssen ferner angegeben sein:
Bauartzulassungskennzeichen,
Typ / Leistungsgröße der Baureihe.
16.3 An jedem Ausdehnungsgefäß müssen auf einem Schild dauerhaft angegeben sein:
Name und Firmensitz des Herstellers,
zulässiger Betriebsüberdruck in Bar,
zulässige Vorlauftemperatur in °C,
Volumen in m3 oder l,
Herstellnummer und Herstelljahr.
Bei Ausdehnungsgefäßen mit Baumusterprüfung ferner:
Baumusterkennzeichen.
16.4 Die Schilder dauerhaft so befestigt sein, daß sie auch nach der Ummantelung sichtbar bleiben.
16.5 Für vorgeschriebene Stempelungen müssen im Bereich des Schildes die erforderlichen Flächen vorhanden sein.