§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Zelte und Tragluftbauten.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für zeltartige Wetterschutzeinrichtungen im Hoch- und Tiefbau.
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Zelte und Tragluftbauten.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für zeltartige Wetterschutzeinrichtungen im Hoch- und Tiefbau.