DGUV Information 208-007 - Merkblatt für Metallroste

Abschnitt 6.4 - 6.4 Instandhaltung

Instandhaltungsarbeiten können von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Im Zweifel sind sie ebenfalls durch eine Fachfirma oder den Hersteller auszuführen.

Instandhaltungsarbeiten können beispielsweise umfassen:

  • lose Befestigungen sofort anziehen; tritt das häufiger auf, Fachkunde einholen;

  • durchgebogene Roste nicht umdrehen um auf Gegeneffekt zu hoffen;

  • Nachrichten der Roste nur durch Fachfirma durchführen lassen, wenn Herstellervorgaben vorliegen, wie nachzurichten ist. Sonst ist das Nachrichten nicht zulässig;

  • Korrosionsschutz ausbessern.