Anhang 2 - Dokumentationsschema für die individuelle Gefährdungsbeurteilung
Beschreibung der szenischen Darstellung | ||
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Einstufung der Darstellung (s. Abschnitt 2.4 DGUV I 215-315) bitte ankreuzen | Basis-Gefährdungsbeurteilung ist ausreichend | |
Basis-Gefährdungsbeurteilung mit Worst-Case-Betrachtung | ||
individuelle Gefährdungsbeurteilung | ||
individuelle Gefährdungsbeurteilung, Expertise, Spezialist | ||
identifizierte Gefahr/-en | ||
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts W | ||
Abschätzung der Konsequenzen eines Schadenseintritts (Gefährlichkeit) G | ||
Risikomaßzahl R = W · G Definition s. Legende | ||
Bewertung des Risikos | ||
Folgerung aus der Bewertung des Risikos | ||
technische Schutzmaßnahmen (Einfluss auf W oder G) | ||
organisatorische Schutzmaßnahmen (Einfluss auf W oder G) | ||
personenbezogene Schutzmaßnahmen (Einfluss auf W oder G) | ||
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit W' unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen | ||
Abschätzung der Gefährlichkeit G' unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen | ||
Risikomaßzahl R' = W' · G' unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen | ||
Bewertung des Risikos unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen | ||
Schlussfolgerung | ||
Gefährdungsbeurteilung inkl. prospektiver Wirkungskontrolle erstellt von; Datum | ||
Wirkungskontrolle während der Veranstaltung/Produktion durch | ||
retrospektive Wirkungskontrolle |
Legende/Erläuterung zur Gefährdungsbeurteilung für besondere szenische Darstellung
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit W des Schadenseintritts | ||
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W | Beschreibung | |
5 | sehr wahrscheinlich | Ohne/ohne weitere Schutzmaßnahmen ist mit einem Schadenseintritt zu rechnen. |
4 | wahrscheinlich | Ein Eintritt eines Schadenereignisses ist wahrscheinlicher als sein Ausbleiben. |
3 | unwahrscheinlich | Ein Ausbleiben eines Schadenereignisses ist wahrscheinlicher als sein Eintritt. |
2 | sehr unwahrscheinlich | Ein Ausbleiben eines Schadenereignisses ist deutlich wahrscheinlicher als sein Eintritt. |
1 | mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen | Mit einen Schadenseintritt ist nicht zu rechnen. |
G | Beschreibung | |
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5 | katastrophale/tödliche Verletzungen | Tod, lebensgefährliche Verletzungen (z. B. Rückenmarksverletzungen, Amputation von Gliedmaßen, Schädelbruch mit Gehirnblutung, Polytrauma) |
4 | schwere Verletzungen | Verletzungen, die stationär versorgt werden müssen (z. B. komplizierte Knochenbrüche, stumpfe Bauchverletzung) Verletzungen, die irreversibel sind bzw. nicht ausheilen (z. B. Gelenkversteifung, Gehörschaden) |
3 | mittelschwere Verletzungen | Verletzungen, die ambulant versorgt werden müssen (z. B. Schnittverletzung, die genäht werden muss, Verstauchung) |
2 | leichte Verletzungen | Bagatell-Verletzungen, die nicht ärztlich versorgt werden müssen |
1 | keine erheblichen Verletzungen | keine oder nur minimale Verletzungen |
Risikokategorien