Abschnitt 2.1 - 2.1 Seitenschutz
Konstruktion aus individuell handwerklich gefertigten Bauteilen, die dazu vorgesehen ist, den Absturz von Personen zu verhindern oder Gegenstände zurückzuhalten (z. B. Seitenschutz aus Holz, siehe Anhang A1).
Konstruktion aus individuell handwerklich gefertigten Bauteilen, die dazu vorgesehen ist, den Absturz von Personen zu verhindern oder Gegenstände zurückzuhalten (z. B. Seitenschutz aus Holz, siehe Anhang A1).