DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz
Abschnitt 3.3 - 3.3 Absinken oder plötzliche Bewegung von Maschinenteilen bei Leitungsversagen
Leckage, Bruch oder Abreißen der Hydraulik-Schlauchleitung
Einsatz hydraulischer Sicherungen gegen Leitungsbruch, wie zum Beispiel Lasthalteventile oder entsperrbare Rückschlagventile in Bereichen mit erhöhten Anforderungen, z. B. beim Hochhalten einer Last
Einsatz von mechanischen Sicherungen gegen Absinkgefahren von Lasten/Maschinenteilen bei Rüstungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Durchführung von Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen
Rechtzeitiger Austausch der Hydraulik-Schlauchleitungen