DGUV Regel 114-004 - Deponien

Abschnitt 6.15 - 6.15 Schutzmaßnahmen gegen Hineinstürzen

Geöffnete Einstiege sind gegen Hineinstürzen von Personen zu sichern. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Öffnungen mit den Schachtabdeckungen zu verschließen.

Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z.B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost oder eine gegen Verrutschen gesicherte Absperrung mit rot-weißem Anstrich.