Abschnitt 7.3 - Überprüfung der Wirksamkeit
Die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen müssen überprüft werden. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, ob u.U. eine gegenseitige negative Beeinflussung einzelner Arbeitsbereiche besteht. Auch ist die Akzeptanz der Mitarbeiter zu berücksichtigen.