Abschnitt 6.1 - 6 Sicherer Betrieb von Gabelstaplern
6.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Gabelstapler dürfen nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Betriebsanweisung benutzt werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung liegt dann vor, wenn z. B. mit Gabelstaplern palettierte Güter verfahren und gestapelt werden. Die Länge der Gabelzinken muss den Abmessungen der Paletten entsprechen.
Der Fahrer darf Gabelstapler nur von den bestimmungsgemäß vorgesehenen Steuerplätzen aus steuern. Dazu gehören auch Steuerplätze zum Betätigen von Rücktasteinrichtungen.
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung liegt dann vor, wenn z. B. mit einem Gabelstapler ein Lkw angehoben oder angeschoben oder andere Gegenstände verschoben werden (Bild 6-1).
Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung siehe Bild 6-2.
Bild 6-1: Das Verschieben von Gegenständen mit den Gabelzinken ist unzulässig