DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

Abschnitt 4 - 4 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich die Verpflichtung für Unternehmer und Unternehmerinnen, vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.