Anhang 6 - Grundsätze für die Instandhaltung von Tauchgeräten
A 6.1
Allgemeines
Zur Instandhaltung von Tauchgeräten gehören:
Reinigung
Desinfektion
Vorbereiten für die Wiederverwendung
Prüfung auf Funktion nach vorgeschriebenen Fristen, siehe Abschnitt A 6.4
Instandhaltungen nach vorgeschriebenen Zeitabständen, siehe Abschnitt A 6.4
In Einheiten, die Tauchgeräte verwenden, muss ein Tauchgerätewart bestellt sein.
Hersteller oder Einführer von Tauchgeräten müssen nach dem Produktsicherheitsgesetz beim In-Verkehr-Bringen eine Gebrauchsanweisung bzw. Betriebsanleitung inklusive EU-Konformitätserklärung, mitliefern. Die Betriebsanleitung muss alle zur Verhütung von Gefahren erforderlichen Regeln bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung von Tauchgeräten enthalten. Die Hinweise des Herstellers oder Einführers sind bei Instandhaltungsarbeiten entsprechend zu beachten.
A 6.2
Reinigung und Desinfektion
Tauchgeräte sind nach Gebrauch und Verschmutzung zu reinigen. Eine Desinfektion muss mindestens vor Übergabe eines Gerätes an einen anderen Träger erfolgen. Zur Desinfektion dürfen nur die vom Hersteller freigegebenen Desinfektionsmittel verwendet werden.
A 6.3
Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen an älteren Tauchgeräten, für die keine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegt
Es sollte grundsätzlich versucht werden, vom Hersteller oder Lieferer nachträglich eine Betriebsanleitung zu erhalten. Falls dies zu keinem Erfolg führt, sind die vorstehenden Abschnitte A 6.1 und A 6.2 sinngemäß anzuwenden.
A 6.4
Instandhaltungs- und Prüffristen
Sofern vom Hersteller nichts Abweichendes angegeben ist, sind nachstehende Fristen einzuhalten:
Geräteteil | Art der auszuführenden Arbeiten | vor dem Gebrauch | nach dem Gebrauch | halbjährlich | alle 2 Jahre | alle 6 Jahre |
---|---|---|---|---|---|---|
Komplettes Leichttauchgerät | Reinigung | X | ||||
Funktions- und Dichtheitsprüfung | X | X | ||||
Allgemeiner Zustand | X | X | ||||
Kontrolle der Einsatzfähigkeit | X | X | ||||
Grundüberholung | X | |||||
Atemanschluß | Reinigung | X | X | |||
Desinfektion | X | X | ||||
Funktions- und Dichtheitsprüfung | X | |||||
Druckminderer (1. Stufe) | Hochdruck-Dichtring auswechseln, sonstige Dichtungen und Sinterfilter kontrollieren und ggf. austauschen | X | ||||
Lungenautomat (2. Stufe) | Reinigung | X | ||||
Desinfektion | X | X | ||||
Ausatemventil kontrollieren und ggf. austauschen | X | |||||
Membran kontrollieren und ggf. austauschen | X | |||||
Warneinrichtungen | Funktionsprüfung | X | X | |||
Druckgasflaschen | Füllen | X | ||||
Kontrolle des Fülldrucks | X | X | ||||
Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle | X 1) | |||||
Gummiteile | Sichtprüfung | X |
Kann bis auf zweieinhalb Jahre gemäß Betriebssicherheitsverordnung ausgedehnt werden.