Abschnitt 1 TRD 450 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Diese TRD gilt für die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen. Sie umfaßt im einzelnen
TRD 451 | Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen - Druckbehälter, |
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TRD 452 | Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen - Ausrüstung, Aufstellung, Betrieb |
Sie gelten zusätzlich zu den übrigen TRD; siehe hierzu auch TRD 001 (siehe Abschn. 1).