Anhang 1 - Gestaltung der Prüfzeichen
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der Prüfzeichen müssen die Proportionen der Musterabbildungen eingehalten werden sowie der Text einwandfrei lesbar sein.
Für die Darstellung der Prüfzeichen ist sowohl dunkle Schrift auf hellem Grund als auch helle Schrift auf dunklem Grund zulässig.
Andere grafische Darstellungen und Beschriftungen dürfen nicht mit den Prüfzeichen verknüpft werden, wenn dadurch der Charakter und die Aussage der Prüfzeichen beeinträchtigt werden.
Mit dem GS-Zeichen ist das Signet DGUV Test, das Kurzzeichen der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle und im Regelfall die Zertifikatsnummer zu kombinieren. Das DGUV Test-Zeichen ist mindestens mit dem Kurzzeichen der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle zu versehen sowie mit der Zertifikatsnummer. Abweichungen im Bezug auf die Zertifikatsnummer bedürfen der vorherigen Einwilligung.
Das DGUV Test-Zeichen ist gegebenenfalls mit einem Zusatz entsprechend den Angaben auf dem Zertifikat zu versehen. Bei Zertifikaten mit ergänzenden Zusätzen weicht das Aussehen von dem Muster ab.
Muster der Prüfzeichen
KBS = Kurzzeichen der ausstellenden Prüf- und Zertifizierungsstelle 00000000 = Zertifikatsnummer
GS-Zeichen von DGUV Test
(Zeicheninhaber: Gesetzliche Vorgabe des Produktsicherheitsgesetz)
Bei einer Höhe von 20 mm oder weniger ebenfalls zulässige Ausführung
DGUV Test-Zeichen (Zeicheninhaber: DGUV e. V.)
Normalausführung
abweichende Muster mit Zeichenzusatz
QM-Zeichen (Zeicheninhaber: DGUV e. V.)
Größe: beliebig, bei Verkleinerung muss der Text noch einwandfrei lesbar sein
Prozesszertifizierungszeichen (Zeicheninhaber: DGUV e. V.)
Kettenstempel (Zeicheninhaber: BG Holz und Metall)
EuroTest-Zeichen (Zeicheninhaber: BG BAU)