Abschnitt 4 TRD 300 - Erforderliche Wanddicken (1)
Die erforderliche Wanddicke s wird für die verschiedenen Bauteile nach den jeweiligen TRD der Reihe 300 ermittelt; sie muß an jeder Stelle des Bauteils vorhanden sein.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)