Abschnitt 6 TRD 611 - Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen(1)(2)
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen.
Abschnitt 6 erhält folgende Fassung:
"6 Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen."
"6 Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen."
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)