Anhang 2 - Maßnahmen bei einem Tauchunfall
Bei jedem Tauchunfall ist nach standortspezifischen Maßnahmen zu verfahren, die vom Unternehmer bzw. von der Unternehmerin ständig fortzuschreiben sind.
Es ist insbesondere zu regeln:
Alarmierung der zuständigen (Rettungs-)Leitstelle nach einem Tauchunfall
Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (z. B. nach den aktuellen Leitlinien der GTÜM)
Anfahrt zur Tauchstelle
Hubschrauberlandeplatz
medizinischer Rat über "Taucher-Notruf"
weitere Telefonnummern
Dokumentation in einem Tauchunfallprotokoll
Verbleib eines verwendeten Tauchcomputers beim Taucher bzw. bei der Taucherin zur Auswertung im Therapiezentrum
Der Öffnungszustand der Flaschenventile ist zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch die Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen der Flaschenventile). Ventile schließen, damit der Restdruck nicht entweicht.
Der Behälterdruck ist schriftlich zu dokumentieren.
Das Tauchgerät (einschl. des Atemanschlusses) ist sicherzustellen.
Unfälle oder Beinahe-Unfälle sind dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin zu melden.
Das Anfertigen einer Fotodokumentation wird empfohlen.