Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Regel findet Anwendung auf Arbeiten des Spezialtiefbaus.
1.2
Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf Vortriebsarbeiten für Tunnel und Stollen und auf Arbeiten zur Sanierung bestehender Leitungen.
Vortriebsarbeiten und Arbeiten zur Sanierung bestehender Leitungen siehe