Abschnitt 5.8 - 5.8 Schriftliche Aufzeichnungen
5.8.1
Für jeden Taucheinsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung und ein Taucheinsatzprotokoll anzufertigen (Beispiel siehe Anhang 7).
5.8.2
Jeder Taucher bzw. jede Taucherin muss ein Dienstbuch/Logbuch führen, in das jeder Tauchgang am gleichen Tage mit folgenden Angaben einzutragen ist:
Datum,
Tauchstelle,
Tauchtiefe,
Beginn, Ende und Gesamtzeit des Tauchgangs,
ausgeführte Tätigkeiten,
verwendetes Tauchgerät,
besondere Vorkommnisse oder Erschwernisse sowie
Name des Taucheinsatzführers bzw. der Taucheinsatzführerin und dessen Unterschrift.