Abschnitt 2.3 - 2.3 Projektspezifische Unterweisungen
Neben den allgemeinen Unterweisungen kommt den projektspezifischen Unterweisungen (Abb. 2-1) eine besondere Bedeutung zu. Bei der Einweisung der Mitarbeitenden in die Arbeitsaufgabe und die Baustelle sind ihnen auch die Schwerpunkte des Arbeitsschutzes für dieses Projekt zu vermitteln (siehe Anhang 3).
2.3.1 Anlässe einer projektspezifischen Unterweisung
Anlässe zu einer baustellenspezifischen Unterweisung sind u. a.:
Eröffnung einer neuen Baustelle (Baustelleneinweisung)
erstmaliger Personaleinsatz auf der Baustelle oder Übernahme einer neuen Aufgabe (Arbeitseinweisung)
Veränderungen der Montageabläufe
Einsatz neuer Arbeitsmittel, neuer Montagetechnologien
Einsatz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Fremdbetrieben (z. B. Baustellen in Chemieanlagen)
Unfälle und Vorkommnisse sowie Ergebnisse von Baustellenbegehungen, z. B. festgestellte Mängel
2.3.2 Inhalte einer projektbezogenen Unterweisung
Die Inhalte einer projektbezogenen Unterweisung können z. B. sein:
Organisation der Baustelle
baustellenspezifische Regelungen, z. B. aus Festlegungen der Baustellenordnung oder aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) bzw. betriebsinterne Regelungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers (z. B. Chemiewerk)
Verhalten bei Störungen und Unfällen
Rettungskette und Maßnahmen zur Ersten Hilfe
Betriebsanweisungen und Montageanweisung und
Benutzung und Handhabung von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Der Anhang 3 enthält beispielhaft Themen, über die Mitarbeitende vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten auf der Baustelle unterwiesen werden können.