DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Abschnitt 2.6 - 2.6 Fahrerassistenzsysteme (FAS), z. B. Notbremsassistent, Spurassistent und Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
Die FAS sind eingeschaltet und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt.
Erforderlichenfalls sind die Sensoren der FAS zu reinigen bzw. von Eis und Schnee
zu befreien.
Die FAS-Kontrolleinrichtungen zeigen keine Störung an.