Abschnitt 3.3 - 3.3 Geräte
Zur Durchführung der Prüfungen sind notwendig:
Eine geeignete Prüfeinrichtung, deren Einrichtung zur Messung der Kraft regelmäßig kalibriert wird, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen nach Tabelle 4 entspricht.
Tabelle 4: Anforderungen an die Prüfeinrichtung (Kraftmesseinrichtung) Maximal zulässiger Wiederholungsstreubereich der Kräfte in (%) der angezeigten Kraft Maximal zulässiger mittlerer Fehler der Kräfte in (%) der angezeigten Kraft Maximal zulässiger Fehler in (%) der Höchstkraft des Bereiches 1,2 ± 2,0 ± 0,2 Die Prüfeinrichtung muss über eine angemessene Belastungskapazität verfügen. Der Messbereich der Prüfeinrichtung muss so beschaffen sein, dass die Versagenslast des Prüfkörpers bei mehr als einem Fünftel des gesamten Messbereichs liegt. Die Prüfeinrichtung muss mit einem Belastungsregler oder ähnlichem ausgestattet sein, um die Last mit der festgelegten Geschwindigkeit aufbringen zu können. Eine mögliche Prüfeinrichtung ist in Bild 6 dargestellt.
Transportanker mit einer Einrichtung zur Befestigung der Messstelle zur Bestimmung des Schlupfes (Verschiebung) Δ am unbelasteten Ende des Ankers. Eine mögliche Befestigungseinrichtung ist in Bild 8 dargestellt.