Abschnitt 1 TRD 507 - Geltungsbereich (1)
Diese Richtlinie gilt für die wiederkehrende Wasserdruckprüfung an Dampfkesseln der Gruppe IV und an den in § 16 Abs. 2 Nr. 1 DampfkV(2) genannten Teilen einer Dampfkesselanlage mit einem Dampfkessel der Gruppe IV.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Siehe jetzt BetrSichV