Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 12 TRD 300 - Schrifttum (1)Angaben sind in den jeweiligen TRD der Reihe 300 enthalten.(1) Red. Anm.:Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902) Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 12 TRD 300 - Schrifttum (1)Angaben sind in den jeweiligen TRD der Reihe 300 enthalten.(1) Red. Anm.:Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)