DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Abschnitt 2.7 - 2.7 Führerhaus
Die Hupe ist funktionsfähig.
Die Kontrollleuchten (z. B. Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage) sind funktionsfähig.
Alle Spiegel sind unbeschädigt, richtig eingestellt und sauber.
Die Scheibenwischer sind unbeschädigt und das Wischfeld zeigt keine Schlieren/Streifen.
Das Sichtfeld für den Fahrzeugführer ist nicht durch Gegenstände im Führerhaus beeinträchtigt.
Die Scheiben sind unbeschädigt, eisfrei, außen und innen sauber.
Die Scheinwerfer- und die Scheibenwaschanlage sind funktionsfähig (Behälter gefüllt, im Winter mit Frostschutzmittel versehen und Anlage durchgepumpt).
Die Lüftungsanlage ist funktionsfähig.
Das Lenkrad, der Fahrersitz und die Kopfstütze sind richtig eingestellt.
Die Sicherheitsgurte sind unbeschädigt und funktionsfähig.
Die Sicherungen an Liegeplätzen sind vorhanden und funktionsfähig.
Die Fußmatten und die Teppiche sind gegen Verrutschen gesichert; die Pedalwege sind frei.
Das EG-Kontrollgerät ist funktionsfähig und richtig eingestellt: beschriftetes Schaublatt/Fahrerkarte ist eingelegt.