Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 3.7 - 3.7 Brandgefahren beim Austritt von Hydraulik-FlüssigkeitenEntzündung von versprühten oder ausgelaufenen Hydraulik-FlüssigkeitenBeseitigung von Ölverschmutzungen vor InstandhaltungsarbeitenVermeiden von Zündquellen (insbesondere Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten) in der Nähe undichter Hydraulikanlagen bzw. verölter BereicheBereithalten von geeigneten FeuerlöscheinrichtungenVerwendung von schwer entflammbaren Hydraulik-Flüssigkeiten, z. B. im Bergbau, in der Stahlindustrie oder in Metall-DruckgießanlagenSiehe Abschnitt 5.2. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 3.7 - 3.7 Brandgefahren beim Austritt von Hydraulik-FlüssigkeitenEntzündung von versprühten oder ausgelaufenen Hydraulik-FlüssigkeitenBeseitigung von Ölverschmutzungen vor InstandhaltungsarbeitenVermeiden von Zündquellen (insbesondere Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten) in der Nähe undichter Hydraulikanlagen bzw. verölter BereicheBereithalten von geeigneten FeuerlöscheinrichtungenVerwendung von schwer entflammbaren Hydraulik-Flüssigkeiten, z. B. im Bergbau, in der Stahlindustrie oder in Metall-DruckgießanlagenSiehe Abschnitt 5.2.