Abschnitt 3.3 - 3.3 Abstand zu Böschungen und Verbau
Zu Böschungen und Verbau ausreichend Abstand lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass diese einbrechen bzw. abrutschen - und das Fahrzeug hinterher. Als grobe Anhaltswerte für nach StVZO zugelassene und nicht überladene Straßenfahrzeuge dienen die nachfolgenden Angaben. Wenn Sie es genauer wissen müssen, orientieren Sie sich zusätzlich an der DIN 4124 "Baugruben und Gräben".
Böschungswinkel nicht mehr als:
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