Abschnitt 3.2 - 3.2 Verbot von Einzelarbeitsplätzen (EAP)
Ist in staatlichen oder Vorschriften der Unfallversicherungsträger die Einrichtung von Einzelarbeitsplätzen nicht zulässig, darf dieses Verbot auch nicht durch den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen umgangen werden.