Anhang 2 - Unterweisungshilfen, Formblätter
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen | |||||
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Beim Ablängen von Brettware im Werkstattbereich auf sicheren Stand und auf sichere Auflage achten. Durch eine zusätzliche Unterlage muss ein unkontrolliertes Durchtauchen/Schneiden der Kettensägemaschine verhindert werden. Die Schienenspitze darf keine anderen Werkstücke berühren. | Beim Ablängen von Rundholz darf die Schienenspitze keine anderen Stämme berühren. | Allgemeines
Schutzkleidung
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Bei Stechschnitten Säge unter flachem Winkel zur Werkstückoberfläche ansetzen. Beim Einstechen ständig Druck auf dem unteren Teil der Sägekette halten. | Erst wenn die Schienenspitze mehr als das Maß der Schienenbreite eingetaucht ist, Stechschnitt vollständig durchführen. | ||||
Gehörschutz tragen | Sicherheitsschuhe tragen | Augenschutz tragen | Arbeitshandschuhe tragen | Weitere Informationen finden Sie | |
in "Holzbearbeitungsmaschinen TSM/M" www.bghm.de | |||||
Bilder: BGHM | Bestell-Nr. BG 5.3.7/11.2013 |
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen |
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Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen. |
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen: |
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BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen | ||
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Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten. | Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen. | Allgemeines
Verkehrsregelung
Fahrweise
Besondere Einsatzbedingungen
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Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren. | Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zu Hilfe nehmen. | |
Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen. | Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden. | |
Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern. | Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist. | _____________________________ _____________________________ |
Bilder: 1 BGHM 2 Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG 3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbelwerke GmbH/BGHM 6 Steelcase/BGHM | ||
Bestell-Nr. BG 5.3.11/11.2013 |
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen | 4×4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung | ||
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Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen. | Täglich vor Einsatzbeginn prüfen: Fahrzeug allgemein:
Speziell das Fahrwerk:
Die Hubeinrichtung:
Zusätzliche Einrichtungen:
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[_] Allgemeines _____________________________ | |||
[_] Verkehrsregelung _____________________________ | |||
[_] Fahrweise _____________________________ | |||
[_] Besondere Einsatzbedingungen _____________________________ | |||
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen: | |||
[_] _____________________________ | Bei festgestellten Schäden auf sofortige Abhilfe drängen! | BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall | |
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BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen | ||
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Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert). | Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne. | Einsatz mit Arbeitsbühne
Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz
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Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter. | Stapelhöhe: im Freien max. 3 × Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 × Stapelbreite. Schiefstellung max. 2 ˚ (= 10 cm bei 3 m Höhe). | |
Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 × 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand). | Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz. | |
Bilder 1 und 2: Ladenburger GmbH Bilder 3, 4 und 5: BGHM Bild 6: Dorn-Tec GmbH und Co. KG Bestell-Nr. BG 5.3.13/11.2013 |
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen |
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Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte: |
[_] Allgemeines ________________________________________________ |
[_] Verkehrsregelung ____________________________________________ |
[_] Fahrweise _________________________________________________ |
[_] Besondere Einsatzbedingungen _________________________________ |
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen: |
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BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall |
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Unterweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen | |
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Nachfolgend genannte Beschäftigte verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist. Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie nach § 30 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind. | |
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Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen
Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.
Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:
- 1.
Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:
Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten
Automatische Beschickungseinrichtungen
Richtungsänderung des Materialflusses
- 2.
Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.
- 3.
Auf Grund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:
Störungsbeseitigung
Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen
Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.
An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.
Einrichten
Warten/Instandsetzen
Betreiben
- 4.
Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen siehe nachfolgende Seiten.
Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen" | ||
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Allgemeines | Einrichten | Entstören |
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Eng anliegende Kleidung tragen. Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen: ________________________ ________________________ Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen: ________________________ ________________________ Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten: | Nach jedem Werkzeugwechsel ist zu prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren. Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind. Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten. Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen. Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an den Vorgesetzten. Betreiben Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen. Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen. Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten. Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden. Warten und Instandsetzen Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern. Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen. Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern. | Vor dem Entstören abschalten. Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen. Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern. Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte dem Vorgesetzten melden. Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text. |
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen
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geb.
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wurde informiert, dass:
sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen
für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war
und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte
Allgemeines
Besondere Regelungen für
Einrichten
Betreiben
Entstören
Fehlersuche im Ausnahmefall
Warten und Instandsetzen
unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten unterwiesen.
Zusätzlich wurde sie/er auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
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Datum | Inhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | Unterweisung bestätigt |
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Schweißerlaubnis |
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1 | Arbeitsort/-stelle | ________________________________________________________ ________________________________________________________ | |||||||
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1a | Bereich mit Brand- und Explosionsgefahr | Die räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle: Umkreis (Radius) von ______ m, Höhe von ______ m, Tiefe von ______ m | |||||||
2 | Arbeitsauftrag (z.B. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren | ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ | ______________________________ Name | ||||||
3 | Sicherheitsmaßnahmen bei Brandgefahr | [_] Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Staubablagerungen [_] Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbnar sind [_] Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.b. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls deren Anfeuchten [_] Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw. [_] | |||||||
3a | Beseitigen der Brandgefahr | __________________ Name __________________ Ausgeführt __________________ Unterschrift | |||||||
3b | Bereitstellen von Feuerlöschmitteln | [_] Feuerlöscher mit | [_] Wasser | [_] Pulver | [_] CO2 | ||||
[_] Löschdecken [_] Löschsand [_] angeschlossener Wasserschlauch [_] wassergefüllte Eimer [_] Benachrichtigen der Feuerwehr | __________________ Name __________________ Ausgeführt __________________ Unterschrift | ||||||||
3c | Brandposten | [_] Während der schweißtechnischen Arbeiten | Name: | ||||||
3d | Brandwache | [_] Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten Dauer: ____________ Stunden ___________ | Name: | ||||||
4 | Sicherheitsmaßnahmen bei Explosionsgefahr | [_] Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt oder dessen Resten [_] Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen [_] Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und gegebenenfalls in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen [_] Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung [_] Aufstellen von Gaswarngeräten ___________________________________ [_] | |||||||
4a | Beiseitigen der Explosionsgefahr | __________________ Name __________________ Ausgeführt __________________ Unterschrift | |||||||
4b | Überwachung | [_] Übewachen der Sicherheitsmaßnahmen auf Wirksamkeit | Name: | ||||||
4c | Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen | Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten | |||||||
Nach: ______________ Stunden ______________ | Name: | ||||||||
5 | Alarmierung | Standort des nächstgelegenen | Brandmelders | ________________________________________________ | |||||
Telefons | ________________________________________________ | ||||||||
Feuerwehr Ruf-Nr. ______________________________________________ | |||||||||
6 | Auftraggebender Unternehmer (Auftraggeber) | Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse entsehenden Gefahren Rechnung | |||||||
__________________ Datum | ________________________ Unterschrift | ||||||||
7 | Ausführender Unternehmer (Auftragnehmer) | Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind. | Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2 | ||||||
__________________ Datum | ______________________________ Unterschrift | _____________________________ Unterschrift |
Original: Ausführender nach 2 | 1. Kopie: Auftraggeber | 2. Kopie: Auftragnehmer |
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