Abschnitt 8 TRG 220 - Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in Fugeverbindungen (1)
8.1 Die Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in der Fügeverbindung (2) wird in der Berechnung durch den Faktor v berücksichtigt. Die Faktoren v sind Tafel 1 entsprechend einzusetzen.
8.2 Gelötete Verbindungen sind bei Böden mit Naht nicht zulässig.
8.3 Überlappt hartgelötete Verbindungen sind zulässig:
- 1.
bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 5 mm oder
- 2.
bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 8 mm, wenn die Überlappungsbreite wenigstens 6 se ausgeführt ist.
8.4 Weichgelötete Verbindungen sind für Längsnähte von Zylinderschalen und für Kugelschalen mit Naht nicht zulässig.
8.5 Überlappt weichgelötete Rundnähte sind zulässig an Kupfer
bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 6 mm und
bis zu dem Produktwert Da × p = 2500 mm bar, wenn
die Überlappungsbreite mindestens 10 se ausgeführt ist.
8.6 Weichgelötete Verbindungen mit durchlaufender Lasche
sind zulässig an Kupferblechen:
bis zu einer ausgeführten Wanddicke von höchstens 4 mm und
bei einem Berechnungsdruck von nicht mehr als 3 bar, wenn
die Laschenbreite auf beiden Seiten des Stoßes mindestens 12 se ausgeführt ist.
Tafel 1. Faktoren zur Bewertung von Verbindungen
Bauteil | Faktor v |
---|---|
nahtlose Bauteile | |
- Behälter. nahtlos | 1,0 |
- Flaschen, nahtlos | 1,0 |
- Zylinder. nahtlos oder nur mit Rundschweißnähten | 1,0 |
- gewölbte Böden. nahtlos | 1,0 |
Schweißverbindungen | |
- an Zylindern. Kugeln und gewölbten Böden | 1,0 |
- an Außenbehältern nach TRG 360 | 0,85 |
- nach TRG 803 Nummer 2.3.1.2 | 0,85 |
oder | 1,0 |
Lötverbindungen | |
- nach Nummer 8.3 Ziffer 1 | 0,7 |
- nach Nummer 8.3 Ziffer 2 | 0,9 |
- nach Nummer 8.5 | 0,8 |
- nach Nummer 8.6 | 0,8 |