Abschnitt 5.2 - 5.2 Messung des Beurteilungspegels nach ASR A3.7 Lärm
Die Grundlagen für die Messung und Bewertung von Arbeitsstätten im Pegelbereich unterhalb der Gehörgefährdung sind in der ASR A3.7 definiert. Bei der Messung muss darauf geachtet werden, dass Eigengeräusche der Person auszuschließen sind, an deren Arbeitsplatz Messungen durchgeführt werden sollen. Eigengeräusche sind Gespräche mit anderen Personen oder dem Arbeitsplatz zugeordnete Kommunikationssignale (z. B. Telefon). An Büroarbeitsplätzen sind Eigengeräusche in der Form beispielsweise durch die Abwesenheit der beschäftigten Person und das Stummschalten des zugehörigen Telefons ausgeschlossen. Es gibt aber auch schwierige Fälle, in denen es kaum möglich ist, Eigengeräusche auszuschließen, wie an Arbeitsplätzen mit Interaktion (z. B. zwischen Kassiererin und Kunden).
Zur Festlegung von Maßnahmen ist - anders als im Geltungsbereich der LärmVibrationsArbSchV der LEX,8h - der Beurteilungspegel Lr heranzuziehen. Der Beurteilungspegel stellt ein Maß für die Lästigkeit eines Geräusches und die potenzielle Beeinträchtigung bei der Arbeit dar.
Es werden jeweils einzelne Tätigkeiten beurteilt, die zusammenhängend oder in Summe eine Dauer von mindestens einer Stunde einnehmen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Tätigkeiten nur dann einer Unterscheidung bedürfen, wenn sie unterschiedlichen Tätigkeitskategorien (vgl. Abschnitt 4.4.1) zuzuordnen sind. Die Vorgehensweise zur Messung ist in DIN 45645-2 festgelegt. Die Messmethode ist an die Vorgaben der DIN EN ISO 9612 angelehnt. So sind beispielsweise die Vorgaben zu Messhöhen und Mikrofonpositionen identisch.
5.2.1
Ermittlung des Beurteilungspegels ohne Berücksichtigung von Teilzeiten
Der Beurteilungspegel errechnet sich folgendermaßen:
Der Zuschlag für Impulshaltigkeit KI wird aufgrund folgender Differenz bestimmt:
Tabelle 12
Erläuterung der Größen und Zuschläge
Erläuterung der Größen | ||
---|---|---|
Größe | Einheit | Erläuterung |
LpAeq | dB(A) | A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel |
LpAIeq | dB(A) | A-bewerteter mit der Zeitbewertung "Impuls" bestimmter Dauerschallpegel |
KI | 1 | Zuschlag für Impulshaltigkeit |
KT | 1 | Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit |
Falls in dem Geräusch am Arbeitsplatz ein oder mehrere Töne hörbar hervortreten oder das Geräusch informationshaltig ist (z. B. Gespräche), beträgt KT je nach Auffälligkeit 3 dB oder 6 dB.
Nach Definition ist die Summe aus KI und KT auf maximal 6 dB begrenzt.
Beispiel: An einem Arbeitsplatz in einem Labor wurde LpAIeq = 62 dB (ohne Eigengeräusche) ermittelt.
Gemessene Impulshaltigkeit
auffälliger Einzelton eines Lüfters => KT = 3 dB
Berechnung des Beurteilungspegels:
5.2.2
Ermittlung des Beurteilungspegels aus Messungen in Teilzeiten
Oft ist es so, dass innerhalb einer Arbeitsschicht nicht nur ein konstanter Schalldruckpegel herrscht, sondern durch Arbeitsplatzwechsel oder verschiedene Tätigkeiten auch unterschiedliche Schalldruckpegel auftreten. Es kann deshalb sinnvoll sein, eine einzelne Tätigkeit in mehrere Teilzeiten zu zerlegen. Dabei ist der Beurteilungspegel Lr auf einem anderen Wege zu ermitteln als im vorangehenden Abschnitt dargestellt.
Für jede ermittelte Teilzeit muss eine separate, repräsentative Messung durchgeführt werden. Nach Abschluss dieser Messungen und der Ermittlung der Dauer der Teilzeiten wird der Beurteilungspegel Lr folgendermaßen ermittelt:
Tabelle 13
Teilzeiten
Erläuterung der Größen | ||
---|---|---|
Größe | Einheit | Erläuterung |
Tm | h | Dauer der Teilzeit m |
T | h | Summe der Zeitdauern für alle Teilzeiten Tm |
M | 1 | Gesamtzahl der Teilzeiten m |
Beispiel: In einem Meisterbüro (von Produktion abgetrennte Kabine mit Fenstern) lassen sich, abhängig von der jeweiligen Auslastung der Anlage, drei Phasen unterscheiden:
- 1.
Grundgeräusch
(Lüftung, Leerlauf): etwa 15% der Arbeitsschicht
- 2.
Produktionsanlage in Betrieb:
etwa 80% der Arbeitsschicht
- 3.
Produktionsanlage und Klopfer (zum Lösen von Rohstoffen in Behältern) in Betrieb:
etwa 5% der Arbeitsschicht
Die einzelnen Phasen werden als Teilzeiten angenommen:
- 1.
LpAeq,m = 47,2 dB
auffälliger Einzelton Lüftungsaggregat: KT = 3 dB
- 2.
LpAeq,m = 61,8 dB
Geräusch weder impulshaltig noch tonhaltig: KI = KT = 0 dB
- 3.
Einsatz des Klopfers unregelmäßig, Ergebnisse differieren um 2,4 dB, insgesamt vier Messungen, Mittelwert LpAeq,m = 67,4 dB; KI = 4,3 dB
5.2.3.
Berechnung der Messunsicherheit
Nach DIN 45645-2:2012-09 "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 2: Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung" kann folgende Abschätzung vorgenommen werden:
Tabelle 14
Messunsicherheit nach DIN 45645-2
Unsicherheit bei Vergleich | 0 dB | 3 dB |
---|---|---|
Messgerät | Klasse 1 | Klasse 2 oder besser |
Abgeschätzte Unsicherheit bei der Erfassung der längerfristig typischen Schallimmission | < 3 dB | < 6 dB |
Die abgeschätzte Unsicherheit bei der Erfassung der längerfristig typischen Schallimmission wird von derselben fachkundigen Person vorgenommen, die auch die Messungen durchgeführt hat. Verwendet sie dabei ein Klasse 1-Messgerät und schätzt die Unsicherheit bei der Erfassung der längerfristig typischen Schallimmission auf < 3 dB, kann eine Unsicherheit bei Vergleich von 0 dB angenommen werden. Ermittelt sie den Beurteilungspegel mit einem Klasse 2-Messgerät, wird eine Unsicherheit beim Vergleich mit den maximal zulässigen Beurteilungspegeln nach ASR A3.7 von ± 3 dB angenommen.
Wenn in dem, wie unter 5.2.2 genannten Beispiel, ein Messgerät der Klasse 2 genutzt wird, ist zum Vergleich mit den maximal zulässigen Beurteilungspegeln ein Wert von 63 ± 3 dB anzunehmen. In diesem Fall wäre die Vorgabe von 70 dB für die Tätigkeitskategorie II unterschritten, die Vorgabe von 55 dB für die Tätigkeitskategorie I überschritten. Läge der angegebene Pegelbereich beispielsweise bei 53 ± 3 dB für die Tätigkeitskategorie I, wäre nach DIN 45645-2:2012-09 "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 2: Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung" mit einem Messgerät der Klasse 2 keine eindeutige Entscheidung möglich, sondern nur mit einem Messgerät der Klasse 1.