Abschnitt 8.5 - 8.5 Maßnahmen gegen Absturz
An erhöhten Arbeitsplätzen müssen Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, zum Beispiel durch Geländer, Auskleidungen von Bodenöffnungen und Anlagenbereichen. Um den Transport von Werkstücken nicht zu behindern, kann es aber erforderlich sein, auf Geländer teilweise oder sogar vollständig zu verzichten. In diesen Fällen muss die Absturzgefahr durch andere Maßnahmen verringert werden, zum Beispiel durch Vergrößerung der Standfläche, durch Fangnetze oder durch Holme als Warnung vor der Absturzkante.
Richten Sie für Instandhaltungs- und Entstörarbeiten sichere Zugänge und Standplätze ein.
Darüber hinaus muss der Standplatz in der Weise ausgeführt sein, dass Werkzeuge, Schrauben und Ähnliches abgelegt werden können, ohne herunterzufallen.
Abb. 40
Absturzsicherung durch Palisaden aus Stahl an erhöhtem Stapelplatz mit Übergabebereich
Abb. 41
Geländer mit herausnehmbarer Knieleiste zum Abtransport des Schnittholzes
Abb. 42
Sicherheitsschleusengeländer für sichere Schnittholzübergabe
Abb. 43
Netz als Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen
Abb. 44
Fehlende Standfläche für einen Werkzeugwechsel an einem Spaner
1 | Öffnungen für die Entsorgung |
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Abb. 45
Eingerichteter Standplatz zum Werkzeugwechsel an einem Spane
1 | Verrutschsichere Einlegebretter für Werkzeugwechsel |
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2 | Sitzkissen |