§ 29 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1992 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Druckbehälter für den Schiffsbetrieb" (VBG 18) vom 1. April 1968 außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.