Abschnitt 8.8 - 8.8 Gehörschutz

Auf die Gefährdung durch Lärm bei Hufbeschlagsarbeiten wurde in Abschnitt 4 eingegangen.

Beim Gehörschutz werden grundsätzlich drei verschiedene Gehörschutzarten unterschieden:

  • Kapselgehörschutz (Bild 8-10)

  • Gehörschutzstöpsel (Bild 8-11)

  • Otoplastiken (Bild 8-12)

Kapselgehörschutz - und auch so genannter Bügelgehörschutz - eignet sich insbesondere zum häufigen Auf- und Absetzen bei kurzzeitiger Lärmexposition. Der Gehörschutz ist vor Verschmutzung zu schützen und die Dichtkissen nach Herstellerangaben auszutauschen, da sonst die Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist.

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Bild 8-10: Kapselgehörschutz

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Bild 8-11: Gehörschutzstöpsel

Gehörschutzstöpsel eignen sich für längere Tragezeiten und für eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit des Benutzers.

Bei Hufbeschlagsarbeiten sollte auch darauf geachtet werden, dass die Schalldämmung der Gehörschutzstöpsel nicht zu hoch ist, um Überprotektion zu vermeiden. Eine Überprotektion führt zu einer verminderten Wahrnehmung von informationsnotwendigen Arbeitsgeräuschen und wird auch vom Träger subjektiv als unangenehm empfunden.

Der Mittelwert der Schalldämmung sollte bei Hufbeschlagsarbeiten etwa 15 dB betragen (die bei den Stöpseln tatsächlich am Ohr wirksame Minderung liegt ca. 9 dB niedriger als bei den Herstellerangaben). Die entsprechende Information findet sich auf der Verpackung der Gehörschutzstöpsel.

Wichtig ist auch hier, dass auf Hygiene geachtet wird. Mit verschmutzten Fingern sollten die Gehörschutzstöpsel nie in den Gehörgang eingeführt und ebenso keine verschmutzten Stöpsel verwendet werden, um Erkrankungen im Gehörgang zu vermeiden.

Am besten geeignet sind für den Hufbeschlagschmied Otoplastiken, da diese einen hohen Tragekomfort bieten, verbunden mit den Vorteilen der beiden anderen Gehörschutzarten.

Otoplastiken werden individuell gefertigt und haben eine Haltbarkeit von ca. drei bis fünf Jahren.

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Bild 8-12: Otoplastiken