Abschnitt 2.2 - 2.2 Umfang der Konformitätsbewertungen
Der Umfang der Konformitätsbewertungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Dazu gehört insbesondere:
- a.
Prüfung von Produkten oder Teilaspekten auf Übereinstimmung mit Prüfgrundsätzen, Normen und/oder Rechtsvorschriften
- b.
EG- bzw. EU-Baumusterprüfung nach einer EU-Rechtsvorschrift
- c.
Baumusterprüfung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und GS-Zertifizierung mit Zuerkennung des GS-Zeichens
- d.
Baumusterprüfung auf Übereinstimmung mit Prüfgrundsätzen, rechtlichen Grundlagen, Normen oder sonstigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- e.
Zertifizierung von Produkten bzw. Teilaspekten
- f.
Zertifizierung von Prozessen
- g.
Zuerkennung eines DGUV Test-Zeichens oder EuroTest-Zeichens (ET-Zeichen)
- h.
Prüfung technischer Unterlagen
- i.
Auditierung und Zertifizierung von QS-Systemen
- j.
Auditierung und Zertifizierung eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 im jeweiligen Ausgabestand, nach EU-Rechtsvorschrift oder nach anderen normativen Dokumenten/Rechtsgrundlagen.