DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
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Abschnitt 2.6 - 2.6 Beurteilung bestehender Beleuchtungsanlagen Überprüfung der Beleuchtungssituation
Wartung und Instandhaltung
Dokumentation der Ergebnisse
Messung unterschiedlicher Beleuchtungssituationen
(z. B. Büro, Flur, Werkstatt, Einzelarbeitsplatz).
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2, 2 Ausbildung
Abschnitt 2.1, 2.1 Grundlagen
Abschnitt 2.2, 2.2 Rechtliche Grundlagen und Technische Regeln
Abschnitt 2.3, 2.3 Anforderungen an die Beleuchtung
Abschnitt 2.4, 2.4 Kriterien für die Auswahl und Beurteilung von Lampen und Leuchten
Abschnitt 2.5, 2.5 Messung der Beleuchtung
Abschnitt 2.7, 2.7 Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung
Abschnitt 2.8, 2.8 Lernerfolgskontrolle
Abschnitt 2.9, 2.9 Zeitliche Gewichtung der Themenbereiche
Abschnitt 3, 3 Ausbildungsträger