Abschnitt 3.9 - 3.9 Lastverteilungsplan
Ladegüter müssen auf der Ladefläche so verstaut werden, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich liegt.
Nicht überschritten werden dürfen hierbei
die zulässige Gesamtmasse und
die zulässigen Achslasten.
Die Mindest-Achslasten dürfen nicht unterschritten werden.
![g_bu_349_as_62.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/g_bu_349_as_62.jpg)
Beispiel eines Lastverteilungsplans (LVP)
Hilfreich ist hierfür ein sogenannter Lastverteilungsplan (LVP), der auf die spezifischen Daten des Fahrzeugs angepasst sein muss.
Bisher liefert kaum ein Transporter-Hersteller einen LVP mit. Die BG Verkehr bietet ein Programm zur Berechnung eines Lastverteilungsplanes (auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2700 Bl. 4) in Form einer CD-ROM an.