Abschnitt 4.7 - 4.7 Besondere Bestimmungen für Injektionsarbeiten
4.7.1
Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten
Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Druckschläuche, ihre Verbindungsteile und Anschlüsse wie folgt geprüft werden:
Druckschläuche auf ordnungsgemäßen Zustand, z.B. auf Beschädigungen an Schlaucheinpressungen oder Schäden am Gewebe der Stahlarmierung,
Druckschlauch-Verbindungsteile (Nippel) auf ordnungsgemäßen Zustand, z.B. auf Beschädigungen an den Gewindeenden oder Verschleiß am Innendurchmesser,
und
Druckschlauch-Anschlüsse auf ordnungsgemäßen Sitz, z.B. an der Förderpumpe, an der Lanze.
Schläuche siehe DIN 20 066 "Fluidtechnik; Schlauchleitungen; Maße, Anforderungen".
4.7.2
Sicherungsmaßnahmen beim Aufbau der Geräte
Beim Aufbau der Geräte ist sicherzustellen, dass
nur Schläuche verwendet werden, die hinsichtlich zulässigem Druck und Herstelldatum gekennzeichnet sind,
beim Verlegen der Förderleitung zwischen Pumpe und Injektionsstelle keine Scheuerstellen vorhanden sind, an denen der pulsierende Schlauch beschädigt werden kann,
die Schlauchverlegung geradlinig und ohne Schlaufen erfolgt,
Beschädigungen durch andere auf der Baustelle auszuführende Arbeiten ausgeschlossen sind,
bei Beschickung der Mischanlage über Baustellensilos auf die dafür erforderlichen Fundamente und gegebenenfalls Verankerungen geachtet wird.
4.7.3
Sicherheitsmaßnahmen bei Injektionsarbeiten
Bei Injektionsarbeiten ist sicherzustellen, dass
der Druckablasshahn in der Förderleitung täglich gereinigt und auf Funktion geprüft wird,
Druckschlauchleitungen mit sämtlichen Anschluss- und Verbindungsstellen wöchentlich mindestens einmal auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden,
Schäden an druckbeaufschlagten Teilen sofort nach Erkennen ordnungsgemäß behoben werden,
während der Pumparbeiten Pumpenfahrer und Lanzenführer den Bedienungsstand nicht verlassen; zwischen Pumpenfahrer und Lanzenführer muss immer Verständigung möglich sein (Sicht-/Sprechverbindung),
der Systemdruck ständig beobachtet wird,
Bohrgestänge mit Beschädigungen an Gewindeteilen oder Schweißnähten ausgesondert werden,
beim Ein- und Ausbauen von Bohrgestänge und Lanzen Augen- und Gesichtsschutz getragen wird.