Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TROS Laserstrahlung
Teil: Allgemeines
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2018 (GMBl. S. 962) (1)
Geändert durch die Bekanntmachung vom 29. April 2021 (GMBl S. 1002)
Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Laserstrahlung wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhalt | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Verantwortung und Beteiligung | 2 |
Gliederung der TROS Laserstrahlung | 3 |
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen | 4 |
Der Laserschutzbeauftragte (LSB) | 5 |
Literaturhinweise | 6 |
Grundlagen zur Laserstrahlung | Anhang 1 |
Lasertypen und Anwendungen | Anhang 2 |
Biologische Wirkung von Laserstrahlung | Anhang 3 |
Laserklassen | Anhang 4 |
Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen | Anhang 5 |
Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines"
- Bek. d. BMAS v. 9.7.2018 - IIIb4 - 34516-7 -
Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:
Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines"
Die TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines", Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 211 [Nr. 12-15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung | TROS Laserstrahlung | Teil: Allgemeines |
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