Abschnitt 5.2 - 5.2 Ausbildungsstätte
Die Ausbildung hat in geeigneten Räumlichkeiten zu erfolgen, dazu gehören u. a. folgende Gegebenheiten:
ausreichende Raumgröße
ergonomische Sitz- und Schreibgelegenheiten für die Teilnehmenden
ruhige Lage (kein Verkehrs- oder Maschinenlärm)
ausreichend beleuchtet und zu klimatisieren (Heizung und Lüftungsmöglichkeiten)
ausreichend zu verdunkeln
Ausstattung mit der erforderlichen Medientechnik (z. B. Beamer, Flip-chart, Whiteboard) und geeigneten Anschauungsobjekten, Modellen etc.