Abschnitt 2 TRG 001 - Inhalt und Aufbau der TRG (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
2.1 Die TRG enthalten die sicherheitstechnischen Anforderungen. die im Regelfalle unter Berücksichtigung der üblichen Betriebsverhältnisse zu stellen sind.
2.2 Die TRG sind wie folgt gegliedert:
TRG-Reihe | |
---|---|
Allgemeines | ab 001 |
Druckgase | ab 100 |
Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter | ab 200 |
Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter | ab 300 |
Füllanlagen | ab 400 |
Sonstige Regeln | ab 500 |
Richtlinien | ab 700 |
Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien | ab 800 |
2.3 Im Rahmen der TRG kann auf Technische Regeln anderer Regelwerke (z. B. DIN-Normen) verwiesen werden. Wird in einer TRG auf eine andere Regel verwiesen, so gilt nur die in der TRG 002 (aufgehoben) angegebene Ausgabe, auch wenn in einer TRG ein anderes Ausgabedatum angegeben sein sollte.