Abschnitt 2 TRG 254 - Begriffsbestimmungen und Erläuterungen (1)
2.1 Sicherheitsventile
Sicherheitsventile sind Ventile, die beim Erreichen des Ansprechüberdruckes selbsttätig öffnen und noch Unterschreiten des Ansprechüberdruckes wieder selbsttätig schließen.
2.2 Berstscheiben-Einrichtungen
Berstscheiben-Einrichtungen sind Einrichtungen, deren Berstscheibe beim Überschreiten des Ansprechüberdruckes zerstört wird und dadurch eine Öffnung freigibt.
2.3 Sicherheitsventile mit vorgeschalteter Berstscheibe
Sicherheitsventile mit vorgeschalteter Berstscheibe sind Kombinationen eines Sicherheitsventilen nach Nummer 2.1 mit einer druckraumseitig vorgeschalteten Berstscheiben-Einrichtung noch Nummer 2.2.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)