Abschnitt 10 TRD 801 - Rauchgas-Wasservorwärmer (1)
Für absperrbare und nicht absperrbare Rauchgas-Wasservorwärmer gelten die Anforderungen dieser TRD mit folgenden Abweichungen:
Zu Abschnitt 6 - Ausrüstung
Die Anforderungen dieses Abschnitts werden ersetzt durch:
Wasserseitig absperrbare Rauchgas-Wasservorwärmer sind mit einem Sicherheitsventil und einem Manometer auszurüsten. Das Sicherheitsventil muß Abschnitt 6.3 entsprechen und die erzeugte Wärmeleistung in Dampfform abführen können.
Zu Abschnitt 7 - Beheizung
Die Anforderungen dieses Abschnitts entfallen.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)