Abschnitt 3 - 3 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Im ersten Schritt der Gefährdungsbeurteilung werden jene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfasst, in denen mit Zytostatika oder zytostatikahaltigen Materialien umgegangen wird.
Die meisten Zytostatika werden direkt an die Apotheke geliefert und nach applikationsfertiger Zubereitung an die einzelnen Bereiche des Krankenhauses oder ärztlichen Praxen zur Anwendung an die Patientinnen und Patienten ausgeliefert. Von daher empfiehlt es sich, insbesondere die folgenden vier Arbeitsbereiche im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten:
Abb. 2
Anbringen einer Infusionslösung
- 1.
Wareneingang, Lagerung/Bereitstellung und Zubereitung, zum Beispiel in einer Krankenhausapotheke oder in einer Offizin-Apotheke.
- 2.
Transport der fertigen Zubereitung, zum Beispiel von einer Krankenhausapotheke zur onkologischen Station (innerbetrieblich) oder von einer Offizin-Apotheke zu einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis (über öffentliche Verkehrswege).
- 3.
Vorbereitung zur Applikation und Verabreichung von Zubereitungen wie Injektionen, Infusionen, Instillationen, Aerosolen, Salben, Tabletten, zum Beispiel auf dem Stationsstützpunkt oder in der Arztpraxis.
- 4.
Entsorgung von restlichen Arzneimitteln, benutzten Infusionssystemen, verunreinigten Materialien und Textilien, Körperausscheidungen (zum Beispiel Erbrochenes nach oraler Gabe von Zytostatika oder andere Ausscheidungen von Personen unter Zytostatika-Hochdosistherapien) sowie das Reinigen kontaminierter Flächen.
Begriff "Zubereitung" | |
---|---|
Die Zubereitung umfasst - aus gefahrstoffrechtlicher Sicht - alle Bearbeitungsvorgänge eines (Fertig-) Arzneimittels bis zum Erreichen einer applikationsfertigen Darreichungsform. Im Einzelnen handelt es sich um:
|
Begriff "Verabreichung" | |
---|---|
Unter dem Verabreichen versteht man in Anlehnung an die TRGS 525 alle Tätigkeiten zur Anwendung des zubereiteten Arzneimittels an Patientinnen und Patienten, zum Beispiel:
Auch die Gabe fester oder flüssiger Darreichungsformen (zum Beispiel Tabletten, Lösungen) ist als Verabreichung einzuordnen. |
Hinweis | |
---|---|
Die Zubereitung beziehungsweise die Verabreichung von Zytostatika-Infusionen darf grundsätzlich nur durch unterwiesenes und entsprechend seiner Aufgabe geschultes Personal (zum Beispiel pharmazeutisches und ärztliches Personal, Pflegefachkräfte durchgeführt werden. |