Technische Regeln für Gefahrstoffe - Brandschutzmaßnahmen (TRGS 800)
Vom 17. Dezember 2010 (GMBl 2011 S. 19, 33)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Festlegen von Maßnahmen | 4 |
Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen | 5 |
Dokumentation | 6 |
Notwendige Kenntnisse zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | Anlage 1 |
Mögliche Zündquellen | Anlage 2 |
Prüfliste für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung | Anlage 3 |