Abschnitt 2.1 - 2.1 Lichttechnische Einrichtungen
sind unbeschädigt, funktionsfähig und sauber:
Lichttechnische Einrichtungen vorne
Scheinwerfer (Abblendlicht/Fernlicht)
Begrenzungsleuchten
Fahrtrichtungsanzeiger/Warnblinkanlage
Nebelscheinwerfer *
Umrissleuchten * (auch am Anhänger/Sattelanhänger)
Rückstrahler vorne *
Tagfahrleuchten *
Lichttechnische Einrichtungen hinten und seitlich (auch an Anhänger und Sattelanhänger)
Schlussleuchten
Bremsleuchten
Fahrtrichtungsanzeiger/Warnblinkanlage
Nebelschlussleuchte
Rückfahrscheinwerfer
Rückstrahler (hinten)
Kennzeichenbeleuchtung
Umrissleuchten *
Seitenmarkierungsleuchten *
Rückstrahler (seitlich) *
Park-/Spurhalteleuchten *
Sonstige lichttechnische Einrichtungen
Gelbes bzw. blaues Blinklicht (Rundumlicht) *
Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen an Hubladebühnen
Rot-weiße Warnmarkierungen an Abfallsammelfahrzeugen
Auffällige Markierungen (Konturmarkierungen, Linienmarkierungen) *
Park-Warntafeln *
Tafeln * zur hinteren Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge
Arbeitsscheinwerfer *
falls vorhanden