Abschnitt 2 TRBS 1115 - Begriffsbestimmungen
2.1 Allgemeines
Folgende Begriffe sind bereits in TRBS 1201 bestimmt:
- 1.
Kontrolle
- 2.
Art und Umfang erforderlicher Prüfungen
- 3.
Prüffrist
- 4.
Notbefehlseinrichtung
- 5.
Sicherheitseinrichtung
- 6.
Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen
2.2 Funktionale Sicherheit
Funktionale Sicherheit ist der Teil der Gesamtsicherheit, der von der korrekten Funktion einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung und anderer Schutzmaßnahmen zur Verminderung von Gefährdungen abhängt.
2.3 Sicherheitslebenszyklus
Der Sicherheitslebenszyklus einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung beschreibt die für die einzelnen Lebensphasen notwendigen Aufgaben des Arbeitgebers zur Implementierung und Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit von der Konzeption bis zur Außerbetriebnahme. Der Sicherheitslebenszyklus ist gleichzusetzen mit der "gesamten Verwendungsdauer", während der ein Arbeitsmittel gemäß § 10 Absatz 1 BetrSichV in einem sicheren Zustand erhalten werden muss.