DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

Abschnitt 8 - 8 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Erster Schritt der Gefährdungsbeurteilung ist die Informationsermittlung zu den im Sanierungsbereich anzutreffenden Stoffen sowie zu den auszuführenden Tätigkeiten. Auf dieser Grundlage kann eine Gefährdungsklasse bestimmt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Diese Methodik der Gefährdungsbeurteilung ist in Abb. 3 dargestellt.