Abschnitt 2.8 - 2.8 Absturzkante
Kante an einer baulichen Anlage, über die eine Person abstürzen kann; Absturzkante ist auch der Übergang von einer tragfähigen zu einer nicht tragfähigen Fläche.
Siehe auch ASR A2.1, Abschnitt 3 "Begriffsbestimmungen"