Abschnitt 5.3 - 5.3 Anschlagen von Rosten
Für das Anschlagen von Rostpaketen, aber auch einzelner größerer Roste, werden als Anschlagmittel meist Hebebänder oder Seile verwendet. Aus deren Kennzeichnung geht die Tragfähigkeit hervor (Abb. 3-15). Die DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen" sollte den Anschlägern und Anschlägerinnen an der Montagestelle zur Verfügung stehen.
Weiter ist zu beachten:
Rostpakete dürfen nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden.
Bei unsymmetrischen Rosten oder Rostpaketen sollte der Schwerpunkt bekannt sein.
Die Last ist so anzuschlagen, dass sie während des Hebevorgangs nicht verrutschen kann. Dies ist insbesondere zu beachten bei nicht umschnürten Rostpaketen oder unsymmetrischen Rosten.
Im Hängegang darf nicht angeschlagen werden.
Es sind nur Lasthaken mit Hakensicherung einzusetzen.
Je nach Örtlichkeit und Transportvorgang soll die Last mit Hilfe eines Führungsseils geführt werden.
Erst auf Anweisung der Anschlägerin oder des Anschlägers darf die Hebezeugführung die Last anheben.
Anschlagmittel
nur einsetzen, wenn sie unbeschädigt und deren Etikettenbeschriftung lesbar ist,
nicht über die zulässige Belastung entsprechend der Anschlagart beanspruchen,
nicht mit einem Neigungswinkel von mehr als 60° einsetzen,
nicht durch Knoten verbinden, verlängern oder kürzen,
nicht über scharfe Kanten ziehen bzw. Kantenschutz verwenden (Zwischenlagen aus Holz, Kantenschoner oder Rohrhalbschalen einsetzen) und
bei Beschädigungen nicht weiter verwenden und zuverlässig aus dem Verkehr ziehen.